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Schwangerschaftsvorsorge
Bei der Schwangerschaftsvorsorge werden die Gesundheit von Mutter und Kind überwacht. Die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen werden im Mutterpass dokumentiert.
Schwangerschaft

Schwangerschaftsvorsorge

In Deutschland ist die Schwangerschaftsvorsorge in den sogenannten „Mutterschafts-Richtlinien” des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Die Vorsorge beginnt dabei mit der Erstuntersuchung und Feststellung der Schwangerschaft und soll bis zur Entbindung andauern. Nach der Entbindung können Untersuchungen zur Schwangerschaftsnachsorge in Anspruch genommen werden.

Die Schwangerschaftsvorsorge dient der Überprüfung der Gesundheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft. Die Mutterschafts-Richtlinien definieren für Art und Umfang der Vorsorgeuntersuchungen drei Säulen:

  1. Untersuchungen, die den Gesundheitszustand von Mutter und Kind überprüfen, sog. Screening
  2. Untersuchungen, die sich individuell auf mögliche Besonderheiten bei Mutter und Kind beziehen, um rechtzeitig Unregelmäßigkeiten während der Schwangerschaft feststellen und gegebenenfalls intervenieren zu können
  3. Beratung, Betreuung und Information der werdenden Mutter, um mögliche Ängste und Unsicherheiten abzubauen und ein natürliches Bewusstsein für den Verlauf der Schwangerschaft zu erreichen

Schwangerschaftsvorsorge durch den Arzt oder die Hebamme

Die Schwangerschaftsvorsorge soll zunächst einmal monatlich und ab der 32. Schwangerschaftswoche 14-tägig stattfinden. Die Untersuchungen können sowohl von einem Gynäkologen als auch von einer Hebamme durchgeführt werden. Die Hebamme darf bis auf die Ultraschalluntersuchungen alle Untersuchungen durchführen. Ob eine schwangere Frau die Vorsorgebetreuung von einer Hebamme oder einem Gynäkologen in Anspruch nehmen möchte, bleibt ihr selbst überlassen. Viele Frauen nutzen inzwischen die Möglichkeit der Kombination von beiden Kompetenzen. Grundsätzlich sollten Schwangere in etwa ab dem dritten Schwangerschaftsmonat Kontakt zu einer Hebamme suchen, sofern sie die Betreuung wünschen.

Untersuchungen bei der Schwangerschaftsvorsorge

Ist die Schwangerschaft festgestellt worden, sollte die Erstuntersuchung in der fünften bis achten Schwangerschaftswoche stattfinden. Bei dieser Erstuntersuchung wird die Blutgruppe der Schwangeren bestimmt und Tests zum humanen Choriongonadotropin- (hCG), Antikörper- und Hämoglobin-Wert vorgenommen. Außerdem wird auf mögliche Erkrankungen wie Röteln, HI-Virus (HIV), Hepatitis B und Syphilis getestet.

Die erste Vorsorgeuntersuchung findet in der Regel in der neunten bis zwölften Schwangerschaftswoche statt. Bei diesem Termin sollte die erste Basis-Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden. Grundsätzlich sind danach noch zwei weitere Ultraschalluntersuchungen im sechsten und neunten Monat vorgesehen, sofern keine Komplikationen auftreten. Bei allen Untersuchungen zur Vorsorge werden der Blutdruck und das Gewicht der Mutter bestimmt sowie ein Urintest, in gewissen Abständen zusätzlich ein Bluttest, ausgewertet. Außerdem werden die Herztöne und die Lage des Kindes kontrolliert und eine Tastuntersuchung der Gebärmutter vorgenommen.

Ab dem siebten Schwangerschaftsmonat kann ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes durchgeführt werden. Ab diesem Zeitpunkt in etwa der 28. Woche wird bei jeder Untersuchung zusätzlich ein Kardiotokogramm durchgeführt. Hierbei wird sowohl die Herzfrequenz des Ungeborenen als auch die Wehentätigkeit der Mutter aufgezeichnet. Zum Ende der Schwangerschaft werden zusätzliche Tests auf Gonokokken und B-Streptokokken vorgenommen, da hier gegebenenfalls eine Ansteckungsgefahr für das Baby besteht.

Mutterpass

Der Mutterpass ist im eigentlichen Sinne das Dokument des Schwangerschaftsverlaufes und der Vorsorge. Das mehrseitige Heftchen wird der werdenden Mutter bei der ersten Vorsorgeuntersuchung ausgehändigt. Ab diesem Zeitpunkt sollte sie es stets bei sich tragen und zu allen Untersuchungen mitbringen, ganz gleich ob beim Gynäkologen, bei der Hebamme oder im Krankenhaus. Einen Mutterpass zur Ansicht stellt auch der Gemeinsame Bundesausschuss zur Verfügung.

Im Mutterpass werden alle Untersuchungsergebnisse protokolliert. Auch das Gewicht der Schwangeren und die Entwicklung des Kindes mit Größe und Gewicht werden beispielsweise bei jeder Vorsorgeuntersuchung eingetragen, ebenso wie labortechnische Ergebnisse. Im Mutterpass sind alle Untersuchungen aufgeführt, die laut Mutterschafts-Richtlinien notwendig sind. Die Schwangere kann ihrem Mutterpass entsprechend den nächsten Termin ablesen, und sehen, welche Untersuchungen vorgenommen werden sollten.

Der Mutterpass sollte auch nach der Geburt des Kindes aufbewahrt werden. Er ist so konzipiert, dass sich auch eine zweite Schwangerschaft protokollieren lässt. Im Falle einer erneuten Schwangerschaft kann der Mutterpass dem behandelnden Gynäkologen und der Hebamme als wichtige Information dienen, z. B. was etwaige Besonderheiten der letzten Schwangerschaft angeht und zur Überprüfung, wie die Entwicklung des ersten Kindes vonstatten ging.

Sabrina Mandel